für Menschen mit Pflegebedarf - mit und ohne Beeinträchtigung

Ambulanter Pflegedienst

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Sie erwartet ein Team, das großen Wert auf eine ruhige und entspannte Arbeitsatmosphäre legt. Ihre Zufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Es ist uns wichtig, unseren pflegerischen und medizinischen Auftrag täglich mit großer Sorgfalt zu erfüllen. Sie können sich auf einen verlässlichen und beständigen Pflegedienst in Frankfurt (Oder) freuen.

Leistungen

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege)
  • häusliche Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege
  • Verhinderungspflege in der Häuslichkeit
  • niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
  • Pflegeberatungsbesuche
  • Beratung zur Finanzierung von Pflegeleistungen, beratende Hilfestellung bei Antragsverfahren, Widersprüchen, etc.
  • Zusatzkatalog für Selbstzahler

Die Unterstützung ist stundenweise oder über einen längeren Zeitraum möglich, so dass pflegende Angehörigen auch mal Zeit haben, sich zu erholen, neue Kraft zu schöpfen oder eigenen Interessen und Verpflichtungen nachzugehen.

Unser Ambulanter Pflegedienst führt Beratungsbesuche durch und steht für betroffene Familien als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Betroffene selbst und Familienangehörige haben die Möglichkeit, ihre Anliegen, Fragen und Probleme, die sich aus einer konkreten Pflegesituation ergeben anzusprechen. Gern kommen wir vorbei, nachdem wir mit Ihnen persönlich oder telefonisch einen Termin vereinbart haben.

Wer professionelle Hilfe bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung des Pflegebedürftigen benötigt, kann Sachleistungen in Anspruch nehmen.  Die Pflegekasse vergütet dem Pflegedienst Leistungen für Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung des Pflegebedürftigen.  Eine Kombination von Geld- und Sachleistungen ist möglich.

Gut zu wissen - oft gestellte Fragen

  • Pflegeversicherung mit Pflegegrad
  • Krankenversicherung durch ärztliche Verordnung
  • Selbstzahler
  • Unfallversicherung

Pflegebedürftige sind gesetzlich verpflichtet, sich von einer Pflegefachkraft bezüglich ihrer individuellen Pflegesituation in ihrem häuslichen Umfeld beraten zu lassen. 

Bei Pflegegrad 2-3 ist dies halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4-5 vierteljährlich.

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad haben Anspruch auf Betreuungsleistungen §45a SGB XI, es wird nicht mehr unterschieden zwischen Betreuungsbedarf oder erheblichen Betreuungsbedarf.

Die Pflegekassen zahlen hierfür gesetzlich geregelte Pauschalen an den Pflegedienst – für die Familien fallen also keine Kosten an.

Wir klären für Sie die Finanzierung.

Sie müssen bei Ihrer Pflegekasse die Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit beantragen. Das gilt auch bein einer angestrebten Einstufung in eine andere Pflegestufe. Die Antragstellung kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person übernehmen. Ihr Hausarzt hilft Ihnen dabei.

Ist dieser Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, wird von dieser ein Begutachtungstermin vorgeschlagen. Während der Begutachtung  werden neben dem Gespräch bestimmte Test`s zu Bewegungs- und Wahrnehmungfähigkeiten durchgeführt. Diese sind wichtig für die Bestimmung Ihrer Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen. Je nach festgestellter Pflegestufen haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen bis zu einer bestimmten Kostenhöhe. Ob Sie dann durch eine private Pflegeperson oder durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, kann der Gutachter der Pflegekasse empfehlen.

Diese Hilfe beinhaltet die Unterstützung bzw. der Übernahme von Verrichtungen des täglichen Lebens. Dazu gehören beispielsweise Bereiche der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetztes ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer (mindestens für 6 Monate) nicht mehr selbst verrichten kann und Hilfe benötigt.

Die häusliche Pflege wird durch geeignete und qualifizierte Pflegekräfte erbracht (ambulanter Pflegedienst). Nur durch die Pflegekassen zugelassene Pflegedienste können Ihre fachgerechte Pflege übernehmen.

1995 wurde die Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Während die meisten Kosten in Krankheitsfällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, zahlt die Pflegeversicherung lediglich einen pauschalen Betrag für notwendige häusliche Pflegehilfe. Werden mehr Leistungen benötigt, müssen sie von den Betroffenen selbst bezahlt werden oder als Sozialleistung / Sozialhilfe beantragt werden.

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie bei uns an, schicken Sie uns eine E-mail oder kommen Sie ganz einfach bei uns vorbei.

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