für Menschen mit Pflegebedarf - mit und ohne Beeinträchtigung

Ambulanter Pflegedienst

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Ambulanter Pflegedienst

Der ambulante Pflegedienst ist

ein Team mit  vielen Experten.
Alle betreuen Sie mit großer Sorgfalt.
Ihre Zufriedenheit ist das Wichtigste.
Sie können sich auf
die Mitarbeiter verlassen.

 

Allgemeine Leistungen

Körper-Pflege

Wir unterstützen Menschen
egal, wie alt sie sind.
Zum Beispiel bei:

  • der Körper-Pflege
  • dem Essen
  • dem Einkauf
  • der Reinigung der Wohnung
  • der Teilhabe am Alltag.

 

Beratungssituation

Wir helfen auch den Verwandten.
Wir unterstützen sie.
Zum Beispiel:

  • bei der Beratung
  • beim Stellen der Anträge
  • bei der Pflege.

 

Einzelbetreuung / Assistenz

Wir helfen auch:

  • für eine kurze Zeit
  • nur für ein paar Stunden
  • wenn Verwandte mal Urlaub machen
  • wenn Verwandte keine Zeit haben.

 

Beratungseinsätze im Rahmen der Pflegeversicherung nach §37b SGB XI

 

Wir kommen zu Ihnen.
Wir beraten Sie.
Wir sind Ansprech-Partner für:

  • alle Menschen mit Pflege-Grad
  • Ihre Verwandten
  • Ihre Freunde.

Das heißt Beratungs-Besuch.

 

 

Dafür machen wir einen Termin.
Kommen Sie zu uns.
Oder rufen Sie uns an.
Dann reden wir über:

  • Ihre Fragen
  • Ihre Wünsche
  • Ihre Sorgen.

Zusammen finden wir für jeden
eine eigene Lösung.

 

Sachleistung (Grundpflege und
hauswirtschaftliche Versorgung) nach § 36 SGB XI

Wer Hilfe braucht,
muss sie beantragen.
Die Pflege-Kasse muss zustimmen.
Das Geld bekommt
der ambulante Pflegedienst,
wenn er Ihnen hilft.
Das heißt Pflege-Sach-Leistung.

 

Manchmal hilft aber auch
ein Verwandter oder Freund.
Er braucht kein Experte zu sein.
Dann kann auch er

von der Pflege-Kasse
Geld bekommen.
Das heißt Pflege-Geld.

 

Finanzierungsmöglichkeiten

Gesetzbuch

Jeder, der Hilfe bekommt,
muss sich beraten lassen.
Eine Pflege-Fachkraft
berät dazu mindestens alle 6 Monate.
Das sind Experten.
Sie kommen zu Ihnen nach Hause.
Das ist ein Gesetz.

 

Menschen bei Amt

Jeder mit einem Pflege-Grad
wird betreut.
Wie hoch der Pflege-Grad ist,
entscheidet die Pflege-Kasse.

 

Dafür guckt jemand,
wo Sie Unterstützung brauchen.
Zum Beispiel:

  • sich bewegen
  • sich pflegen
  • mit anderen reden
  • Ihre Freizeit gestalten.

Das heißt Begutachtung.

 

Antragstellung

Jeder der arbeitet,
zahlt automatisch
in die Pflege-Kasse ein.
So kann für jeden
Betreuung und Hilfe
bezahlt werden.
Die Familie
muss deshalb weniger bezahlen.
Dafür hilft
der ambulante Pflegedienst.

 

Gut zu wissen
Voraussetzungen:

Antragstellung

Die Pflege-Kasse muss
den Antrag genehmigen.
Dann bekommen Sie Hilfe.
Diese Hilfe bezahlt die Pflege-Kasse.
Ist der Antrag nicht genehmigt,
zahlt die Pflege-Kasse nicht.
Sie können allein bezahlen.
Sie können auch
einen neuen Antrag stellen.

 

Betreuer geht mit zum Arzt

Sie können sich für den Antrag
Unterstützung holen.
Zum Beispiel vom Haus-Arzt.
Danach ist die Begutachtung.

 

Später erfahren Sie,
welchen Pflege-Grad
Sie bekommen.
Das heißt,
wieviel Geld die Pflege-Kasse
für Ihre Pflege zahlt.
Das Geld ist für:

  • den ambulanten Pflegedienst
  • die Verwandten.

 

Was gehört zur Grundpflege
und hauswirtschaftlichen Versorgung?

Betreuer hilft beim Essensvorbereitung

Das ist Hilfe im Alltag.
Zum Beispiel:

  • Körper-Pflege
  • essen
  • Einkäufe
  • Reinigung der Wohnung
  • Teilhabe am Alltag.
 

Wann ist man pflegebedürftig?

Betreuer hilft beim Essen

Sie sind pflegebedürftig,
wenn Sie länger als 6 Monate
Hilfe benötigen.
Zum Beispiel bei
körperlicher,
geistiger und
seelischer Beeinträchtigung.

 

Wer kommt zu Ihnen
und führt die häusliche Pflege durch?

Körper-Pflege

Der ambulante Pflegedienst kommt.
Das sind alles Experten.

Was bedeutet Pflegeversicherung?

Geld

Die Pflege-Versicherung
bezahlt jeder von seinem Lohn.
Damit er zuhause Hilfe bekommt,
wenn er Hilfe braucht.
Die Pflege-Versicherung gibt es

schon seit über 20 Jahren.
Es gibt sie seit 1995.

 

Herzlichen Dank an die Unterstützer:
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