für Menschen mit Pflegebedarf - mit und ohne Beeinträchtigung

Ambulanter Pflegedienst

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Ambulanter Pflegedienst

Was ist ein ambulanter Pflege·dienst?

Ein Pflege·dienst hilft Menschen,
die Pflege brauchen.
Ambulant ist ein anderes Wort
für beweglich.
Das bedeutet: Die Mitarbeiter des Pflege·dienstes
kommen zu Ihnen nach Hause.

Ziel ist es, pflege·bedürftige Menschen
zu unterstützen.
Damit sie so lange wie möglich
zu Hause leben können.

Pflege·bedürftig ist ein Mensch,
wenn er länger als 6 Monate
Hilfe im Alltag braucht.

Der ambulante Pflege·dienst hilft auch hilf·losen Menschen.
Hilflos sind Menschen,
die einen Unfall hatten und
jetzt Hilfe brauchen.
Auch wenn sie nur
kurze Zeit Hilfe brauchen.

Für wen ist die ambulante Pflege?

Zum Beispiel für:

  • ältere Menschen
  • Menschen,
    die einen schweren Unfall hatten
  • Menschen mit Krankheiten
  • Menschen mit Be·einträchti·gungen
  • Kinder, junge Menschen und alle Menschen die Hilfe brauchen.

Wobei helfen wir?

Körper-Pflege

Grund·pflege

Zum Beispiel:

  • Essen reichen
  • Körper·pflege
  • anziehen helfen
  • aus dem Bett raushelfen

Kranken·pflege

Wir übernehmen medizinische Behandlungen.
Zum Beispiel:

  • Verband wechseln
  • Tabletten geben
  • Spritze geben.

Verhinderungspflege
Sie pflegen jemanden zu Hause.
Zum Beispiel Ihre Mutter.
Sie möchten Urlaub machen oder Sie sind krank?
Wir helfen Ihnen und
übernehmen die Pflege,
wenn Sie nicht können.

Assistenz

Eine Assistenz:

  • unterstützt Sie im Alltag
  • ist ein Mitarbeiter vom Pflege·dienst
  • ist für Menschen mit körperlichen Be·einträchti·gungen

Damit Sie ein freies und
selbst·bestimmtes Leben führen können.

Sie sagen selbst,
wobei Sie Hilfe brauchen.
Sie sagen selbst,
wann Sie Hilfe brauchen.

Die Assistenz unterstützt Sie
zum Beispiel:

  • beim Kochen
  • beim Putzen
  • beim Briefe schreiben
  • bei der Freizeit·gestaltung.

Wir helfen im Haus·halt
Wir machen aber nur kleine Reinigungs·arbeiten.
Zum Beispiel:

  • Fuß·boden wischen
  • Teppich saugen
  • Bad putzen

Wir machen keine große Reinigung.

Große Reinigung·sarbeiten sind zum Beispiel Fenster putzen.
Benötigen Sie dabei Hilfe?
Dann klicken Sie hier:
<Haushaltsnahe Dienstleistungen>
Hier finden Sie mehr Infos.

Wir beraten Sie

Beratung

Wir kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie.

Das heißt wir geben Ihnen Infos und Sie können Fragen stellen. Zum Bespiel:

  • zu unseren Pflege·leistungen,
  • wie Sie die ambulante Pflege bezahlen können,
  • wie Sie Anträge ausfüllen,
  • wie Sie Wider·spruch einlegen

Beratungs·einsatz zur Pflege

Jeder Mensch, der einen
Pflege·grad 2, 3, 4 oder 5 hat ,
muss sich regelmäßig beraten lassen.
Das steht im Gesetz·buch.
Das sieht so aus: § 37.3 SGB XI

Ein Mitarbeiter kommt zu Ihnen nach Hause.

Er guckt wie es Ihnen geht
und wie Sie zu Hause klar kommen.
Ihre Familie kann mit dabei sein.
Sie dürfen auch Fragen stellen.

Haben Sie Pflege·grad 2 oder 3?
Dann brauchen Sie alle 6 Monate eine Beratung.
Haben Sie Pflege·grad 4 oder 5?
Dann brauchen Sie alle 3 Monate eine Beratung.

Rufen Sie bei uns an.
Unsere Telefon-Nummer ist die:
0 33 5 – 28 05 10 33

Gemeinsam suchen wir einen
Termin für die Beratung.

Gut zu wissen

Was ist ein Pflege·grad?

Wenn Sie pflege·bedürftig sind zahlt
die Pflege·versicherung Leistungen.
Um diese Leistungen zu bekommen
brauchen Sie einen Pflege·grad.

Welchen Pflege·grad Sie bekommen hängt davon ab wie viel Hilfe Sie brauchen.
Je mehr Hilfe Sie brauchen,
umso höher ist der Pflege·grad.
Je höher der Pflege·grad ist,
umso mehr Leistungen bekommt Sie.

Zum Beispiel:
Haben Sie Pflege·grad 2
brauchen Sie mehr Hilfe.
Sie bekommen mehr Leistungen
als beim Pflege·grad 1.

Mit den Leistungen können Sie
den ambulante Pflege·dienst bezahlen.
Die Familien und die pflege·bedürftigen Menschen müssen dann nichts bezahlen.

Wie bekomme ich einen Pflege·grad?

Sie müssen bei Ihrer Pflege·kasse die
Fest·stellung zu Pflege·bedürftigkeit beantragen.

Das ist ein Antrag,
den Sie ausfüllen müssen.
Wir können Ihnen dabei helfen.

Der ausgefüllte Antrag muss zur Pflege·kasse geschickt werden.

Dann schickt Ihnen die Pflege·kasse einen Termin für ein Gespräch zu.
Bei diesem Termin werden Ihnen einige Fragen gestellt.
Diese Fragen helfen zu bestimmen,
wie viel Hilfe Sie brauchen.

Danach bekommen Sie einen Brief von der Pflege·kasse.
Im Brief steht dann,
ob Sie einen Pflege·grad bekommen.

Wie wird der Ambulante Pflege·dienst bezahlt?

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Bei Pflege·grad 1 können sie mit dem Entlastungs·betrag bezahlen.
  • Bei einem Pflege·grad 2 bis 5 bezahlt die Pflege·versicherung.
  • Bei einen Unfall bezahlt die Unfall·versicherung.
  • Mit einem Rezept vom Arzt zahlt die Kranken·kasse.
  • Sie bezahlen mit Ihrem eigenen Geld.

Kontakt

Nicole Bröcker
Meine Telefon-Nummer ist:
0 33 5 – 28 05 10 33

Sie können mir gerne eine E-Mail schreiben.
Meine E-Mail-Adresse ist:
nicole.broecker@lebenshilfe-ffo.de

Adresse
Ambulanter Pflege·dienst
Lindenstraße 41
15230 Frankfurt (Oder)

Herzlichen Dank an die Unterstützer:
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