Menschen mit
brauchen Hilfe im Alltag.
Bei der Lebenshilfe gibt es
Assistenz beim Wohnen (abW).
Dort helfen Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen
diesen Menschen.
Es können Menschen Hilfe bekommen.
Sie müssen:
Die Lebenshilfe unterstützt
auch bei der Wohnungs-Suche.
Jeder Mensch ist anders.
Jeder Mensch braucht andere Hilfe.
Die nötige Hilfe bezahlt das Sozial-Amt.
Die Lebenshilfe hilft:
Das heißt Assistenz-Leistung.
Termine für Assistenz-Leistungen bespricht jeder mit seinem Betreuer.
Jeder hat seinen festen
Bezugs-Betreuer.
Das heißt, es gibt
einen festen Ansprech-Partner
für jeden Einzelnen.
Auch bei Problemen helfen die Betreuer.
Termine gibt es
von Montag bis Sonntag.
Termine gibt es auch an Wochenenden
und an Feier-Tagen.
Immer wenn Sie Hilfe brauchen.
Alle arbeiten zusammen für
die beste Lösung:
Jeder Mensch hat das Recht
auf Unterstützung.
Auch Menschen
mit Beeinträchtigungen.
Auch Menschen
mit Behinderungen.
Die Unterstützung heißt
Eingliederungs-Hilfe.
Das Amt bezahlt die.
Zum Beispiel das Sozial-Amt.
Wenn Sie Eingliederungs-Hilfe brauchen,
stellen Sie den Antrag beim Amt.
Alle wichtigen Schreiben kommen dazu.
Der Sach-Bearbeiter oder
die Sach-Bearbeiterin spricht mit Ihnen.
Und fragt:
Sie müssen nicht allein
zu diesem Gespräch.
Nehmen Sie jemanden mit,
dem Sie vertrauen.
Zum Beispiel:
Auch von einer Beratungs-Stelle kann jemand mitkommen.
Zum Beispiel von dem BeratungsZentrum der Lebenshilfe.
Dort helfen Ihnen die Mitarbeiter.
Sie beantworten Ihre Fragen.
Und sie stellen mit Ihnen
den Antrag.
Und gehen auch mit Ihnen
zu dem Gespräch im Amt.
Wenn Sie das wollen.
Nach dem Gespräch gibt es
den Integrierten Teilhabe-Plan.
Die Abkürzung ist ITP.
Jeder bekommt einen eigenen.
Er ist persönlich angepasst.
Da steht drin:
Es wird abgesprochen,
für wie lange er gilt.
Der ITP wird regelmäßig geprüft.
Wenn sich etwas ändert,
wird er auch geändert.
Die Sachbearbeiter
und Sachbearbeiterinnen prüfen
Ihren Antrag.
Sie schauen,
wie viel Geld Sie haben.
Sie schauen auch,
wie viel Sie verdienen.
Sie bekommen vom Amt
einen Bescheid.
Ein Bescheid ist
eine Entscheidung vom Amt.
Der Bescheid ist ein Brief.
Darin steht,
ob Sie Eingliederungs-Hilfe bekommen.
Wenn ja,
bezahlt diese das Amt.
Das kann das Sozial-Amt sein.
Zahlt das Amt
die Eingliederungs-Hilfe nicht,
müssen Sie diese selbst bezahlen.
Sie können
die Eingliederungs-Hilfe auch mit
dem Persönlichen Budget
bezahlen.
Das heißt:
Sie sprechen mit dem Amt.
Sie sagen, dass Sie
die bewilligte Leistung
allein verwalten wollen.
Dann bekommen Sie
das Geld dafür vom Amt.
Damit bezahlen Sie die Unterstützung,
die Sie brauchen.
Wir fahren gemeinsam mit Ihnen
in den Urlaub.
Oder allein mit Ihnen.
Wenn Sie das möchten.
Wenn Sie das bezahlen können.
Einige Bewohner
des Ambulant Betreuten Wohnen gestalten eine Veranstaltung mit.
Das ist die Kleine Parknacht.
Die gibt es schon seit vielen Jahren.
Jedes Jahr einmal.
Viele Menschen kommen
und erleben eine schöne Zeit.
Für einen persönlichen Kontakt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
Lebenshilfe Frankfurt (Oder) e. V.
Hansastraße 3
15234 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 280 510-0
E-Mail: info@lebenshilfe-ffo.de
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Text: Büro Leichte Sprache der Lebenshilfe Frankfurt (Oder) e. V. | Prüfung: Menschen mit Lernbeeinträchtigungen.