Mit Leidenschaft und Kompetenz unterstützen

Begleitete Elternschaft

Begleitete Elternschaft_Piktogramm

Dies sind zwei Worte, die es in sich haben. Mit Leidenschaft und Kompetenz unterstützten wir Eltern mit besonderen Bedarfen und deren Kinder, seit Oktober 2010 dabei, ihren Familienalltag zu bewältigen. Alle Mitarbeiter sind Mentoren mit geschultem Blick auf das Kindeswohl. Es macht uns stolz, wenn Eltern zunehmend eigenverantwortlich und selbstbestimmt leben.

 

Unsere Angebote richtet sich an Schwangere, alleinerziehende Mütter/Väter, Lebenspartnerschaften und Familienformen mit Behinderung nach § 2 (1) SGB IX und ihren Kindern, deren Lebenssituation sich durch eine Schwangerschaft bzw. durch die Übernahme der Elternrolle so verändert hat, dass die Wohn- bzw. Gesamtlebenssituation neu gestaltet werden muss.

 

Wir sind Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft in Brandenburg – Berlin (LAG) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft (BAG). Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgenden Homepages www.begleitete-elternschaft-bb.de sowie www.begleiteteelternschaft.de

Die Eltern mit ihrem Kind / Kindern bewohnen bewohnen eigenen Wohnraum mit Küche und Bad, in ruhiger Lage und in Zentrumnähe.
Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe. Ein Gemeinschaftsraum steht den Eltern zur Verfügung. Hier gibt es die Möglichkeit, gemeinsame Stunden zu verbringen, gemeinsam zu kochen, zu spielen und sich zu unterhalten.

Stationär begleitete Elternschaft

Hilfen zur Erziehung und Unterstützung bei der Teilhabe am Leben der Gemeinschaft in gemeinsamer Wohnform für Mütter/Väter und deren Kinder in 24/7.

Ambulant begleitete Elternschaft MINI

Menschen, Inklusion, Normalisierungsprinzip, Individualität.

Ambulant begleitete Elternschaft hat das Ziel, den Müttern, Vätern oder Eltern eine weitestgehend eigenständige Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit und den individuellen Lebensbereichen zu eröffnen und zu erhalten.

Leistungsangebot

Gesetzliche Grundlage § 27 (2) SGB VIII

Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.

Konfuzius
Herzlichen Dank an die Unterstützer:
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