Einsam? Zweisam, gemeinsam!

Assistenz beim Wohnen (AbW)

Ambulant betreutes Wohnen_Piktogramm_Piktogramm

Seit November 2004 bietet die Lebenshilfe Frankfurt (Oder) für volljährige Menschen mit geistiger und/oder seelischer Behinderung ihr Angebot “Assistenz beim Wohnen (AbW)” an. Menschen mit Suchtproblematik können ebenfalls durch die Lebenshilfe Frankfurt (Oder) unterstützt werden.

Derzeit werden 48 Menschen mit Behinderungen von 10 engagierten Mitarbeiter*innen mit entsprechender Ausbildung, Qualifikation und hoher sozialer Kompetenz betreut. Die Lebenshilfe Frankfurt (Oder) arbeitet nach gültigen Leistungsvereinbarungen zur Erbringung sozialer Teilhabeleistungen für erwachsene Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung mit der Stadt.

Gut zu wissen - oft gestellte Fragen

  • Volljährigkeit
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit
  • Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ( siehe Verfahrensweise)
  • Vorhandensein eines Mindestmaßes an Eigenständigkeit
  • eigene Wohnung oder eigenes Zimmer in einer WG

Bei der Suche nach passendem Wohnraum können wir auf Wunsch behilflich sein.

Unsere Klienten erhalten individuelle Assistenzleistungen, um den Wunsch nach einem eigenständigen und  selbstbestimmten Leben in Erfüllung gehen zu lassen.

Die Assistenzleistungen können in folgenden Bereichen sein:

  • Haushalt & Alltagsaufgaben
  • Soziale Kontakte & Arbeit
  • Kulturelles Leben & Freizeitgestaltung & Urlaub
  • Gesundheit
  • Arbeit & Beschäftigung

Alle erforderlichen Assistenzleistungen werden mit dem örtlichen Sozialhilfeträger besprochen.

Wir beraten, leiten an, fördern + fordern, befähigen und übernehmen ggf. Handlungen.

Wir arbeiten mit dem Bezugsbetreuersystem, d.h. jede*r Klient*in hat feste Ansprechpartner.

Die Assistenz erfolgt  nach abgesprochenen Terminen (Montag bis Sonntag & Feiertage) als individuelle Einzelbetreuung.

Gruppenangebote finden statt und sind für Klient*innen freiwillig.

Eine enge Zusammenarbeit mit gesetzlichen Betreuer*innen, Angehörigen und allen Ämtern und Institutionen ist für uns selbstverständlich.

Jeder Mensch mit einer Behinderung oder der von einer Behinderung bedroht ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Zuständig ist der örtliche Sozialhilfeträger.

Hier stellen Sie einen formlosen Antrag auf Eingliederungshilfe. Fügen Sie möglichst alle vorhandenen Diagnosen, Gutachten und Berichte dem Antrag bei. Die Fallmanger*innen im Amt erfragen im persönlichen Gespräch Ihre Wünsche, Ziele und Unterstützungsbedarfe. Gemeinsam mit Ihnen wird ein Integrierter Teilhabeplan/Gesamtplan daraus erstellt. Als Ergebnis werden konkrete Bedarfe, Wünsche und Ziele aufgeschrieben sowie der Umfang und die Art und Weise der Hilfe festgelegt. Die Hilfen werden nach einem verabredeten Zeitraum nach ihrer Wirksamkeit überprüft, besprochen, angepasst und ggf. verändert.

Gerne können Sie uns als Vertrauens- oder Begleitperson zu den Gesprächen mitnehmen.

Auch das BeratungsZentrum der Lebenshilfe Frankfurt (Oder) kann Ihnen beratend zur Seite stehen.

Die Kosten der Hilfe werden durch den örtlichen Sozialhilfeträger berechnet und sind einkommensabhängig.

Eine Abrechnung kann auch als Selbstzahler und über das Persönliche Budget erfolgen.

Gruppen- und Einzelurlaube

Wir ermöglichen Ihnen besondere Erlebnisse nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten.

Kleine Parknacht im Lennépark Frankfurt(Oder)

Seit vielen Jahren gestalten Klienten des abW die Kleinen Parknacht mit dem „Weg des Lichts“ mit. Hier erfahren Sie Integration und Wertschätzung.

Kontakt

Für einen persönlichen Kontakt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Herzlichen Dank an die Unterstützer:
Unterstützer Logo KI_Club-Frankfurt-(Oder)
Text vorlesen Ansprechpartner finden Für die Lebenshilfe Frankurt (Oder) spenden